Familienwahlrecht

Wir geben Kindern eine Stimme!

Plädoyer für die Einführung des Familienwahlrechts bei den PGR-Wahlen 2004 im Bistum Magdeburg


"Familienwahlrecht" bedeutet, dass alle katholisch getauften Menschen, die zu einer Pfarrgemeinde gehören, dort das Wahlrecht haben. Jedes getaufte Kind erhält damit eine Stimme. Bis zum Alter von 14 Jahren, dem Alter der Firmung, übernehmen die Eltern stellvertretend das Wahlrecht ihrer Kinder (=> "Vertretungswahlrecht").

  • Kinder sind uns wichtig und wertvoll. Wir wollen ihnen in Kirche und Gesellschaft eine Stimme geben.
  • Die katholische Kirche legt in der heutigen Gesellschaft besonderen Wert auf die Familienfreundlichkeit der Gemeinden und Bistümer. "Nach innen" familienfreundlich zu sein, ist notwendig, um die Belange von Familien in der Politik "nach außen" vertreten zu können.
  • 1999 haben die deutschen Bischöfe in ihrer Verlautbarung "Ehe und Familie - in guter Gesellschaft" geschrieben, dass sich die Familienfreundlichkeit einer Gemeinde auch im Familienwahlrecht bei PGR-Wahlen zeigt. Seitdem wurden in den Diözesen Aachen (probeweise) und Fulda das Wahlrecht für Kinder eingeführt. Wenn wir dies mit der kommenden Wahl einführen, dann sind wir das dritte Bistum in Deutschland und das erste in Ostdeutschland.

Was wir uns von der Einführung des Familienwahlrechts erhoffen:

  • dass Kinder in den Gemeinden stärker in den Blick rücken
  • dass Eltern mit ihren Kindern mehr über die Pfarrgemeinde sprechen
  • dass Kinder von klein an merken, dass ihre Stimme zählt

Weil gute Gründe dafür sprechen, sollen Gemeinden, die dies wünschen und sich dafür entscheiden, das Familienwahlrecht bei der PGR-Wahl 2004 durchführen.

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Inhalt:
Plädoyer
Hintergründe und Argumente
Ziele und Argumente
Wahlvorgang
Mögliche positive Auswirkungen
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