Familienwahlrecht

Der Wahlvorgang

Hintergründe und Argumente für die Einführung eines Familienwahlrechtes bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2004 im Bistum Magdeburg


Die Kirche ist frei und kann ohne weiteres in ihrem Bereich durch kirchlich Regelungen das stellvertretende Wahlrecht von Eltern für ihre Kinder einführen. Jedes Elternteil erhält bei der Wahl eine halbe Stimme pro Kind unter 14 Jahren. Die halbe "Kinder-Stimme" ist nicht übertragbar. Elternteile, die allein sorgeberechtigt sind, erhalten zwei halbe Stimmen. Zur Unterscheidung von "ganzen" Stimmen bekommen "halbe" Stimmen eine andere Farbe.

 

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Inhalt:
Plädoyer
Hintergründe und Argumente
Ziele und Argumente
Wahlvorgang
Mögliche positive Auswirkungen
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