Pressemitteilung
Familienbund im Bistum Magdeburg sieht im Kompromiss zum Betreuungsgeld nur eine Teillösung
Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt hält die
in Umrissen erkennbare Einigung innerhalb der Bundesregierung zum
Betreuungsgeld für die Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern, die
diese nicht in Einrichtungen betreuen lassen, nur für eine Teillösung.
”Wir haben uns immer für eine generelle Anschlussfinanzierung zum einjährigen
Elterngeld eingesetzt. Der Familienbund auf Bundesebene hat sich bereits
bei der Diskussion um die Einführung des Elterngeldes für die Zahlung eines
Betreuungsgeldes in Höhe von 300 Euro ausgesprochen, das an alle Eltern bis
zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt werden soll; unabhängig davon, ob
sie selbst die Kinder betreuen oder sie in eine Einrichtung geben”, sagt
Reinhard Grütz, Geschäftsführer des Familienbundes.
„Durch ein allgemeines
Betreuungsgeld käme zum Ausdruck, dass Leistungen, die in der Familie
erbracht werden, der gesamten Gesellschaft zugute kommen und Eltern einen
Anspruch auf gesellschaftliche Unterstützung ihrer Erziehungsaufgaben haben.
Eine solche Leistung kann auch nicht als ,Herdprämie' verstanden werden,
da sie alle Eltern gleichermaßen erhalten würden”, bemerkt Grütz weiter.
”Der Familienbund wird die konkrete Ausgestaltung, die gegenwärtig noch offen
geblieben ist, weiter kritisch begleiten”,
schließt Grütz seine Aussagen.
Dr. Reinhard Grütz
Geschäftsführer