Pressemitteilung

28. März 2006 (Magdeburg)

Wahlfreiheit zwischen Elterngeld und Erziehungsgeld sichern

Familienbund schreibt an alle Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt

In einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt bringt der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt seine Sorgen hinsichtlich der derzeitigen Planungen zur Einführung eines Elterngeldes zum Ausdruck. Reinhard Grütz, Geschäftsführer des Familienbundes bringt die Kritik auf den Punkt: "Die bisherigen Überlegungen stellen einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik dar, der sich am Leitbild der erwerbstätigen Elternschaft ausrichtet. So soll das Elterngeld als Lohnersatzleistung an das letzte Erwerbseinkommen anknüpfen. Eltern, die vor der Geburt eines Kindes nicht erwerbstätig waren, werden nicht berücksichtigt. Betroffen sind Mehrkindfamilien oder Studentinnen. Durch die Halbierung des Förderzeitraumes auf unter ein Jahr wird die Wahlfreiheit für Eltern, zwischen Berufstätigkeit und Familientätigkeit zu wählen, deutliche eingeschränkt. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Eltern vorzuschreiben, wie sie Beruf und Familie miteinander verbinden. Eine solche Bevormundung darf auch nicht indirekt durch die konkrete Ausgestaltung der Familienförderung erfolgen."

Grütz fährt fort, "Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine zentrale Herausforderung der Familienpolitik. Wir sehen die Vorteile, die ein Elterngeld hat und begrüßen sehr, dass eine Milliarde Euro mehr für die Erziehungsleistung der Eltern zur Verfügung gestellt werden. Familienpolitisch macht die Einführung eines Elterngeldes aber nur dann Sinn, wenn dadurch nicht ein Teil der Familien schlechter gestellt wird als vorher. Es kann nicht sein, dass eine neue Erziehungsleistung Eltern mit einem sehr hohem Einkommen mit bis zu 18.000 Euro fördert, die Eltern hingegen benachteiligt, die wenig oder wegen der Erziehung weiterer Kinder gar nichts verdienen durch die Streichung des Erziehungsgeldes und die beabsichtigte Anrechnung einer Mindestleistung etwa auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mit bis zu 7.200 Euro belastet."

"Um allen Paaren die Entscheidung zu Kindern zu erleichtern und Familienförderung sozial ausgewogen zu gestalten, treten wir für eine Wahl zwischen dem neuen Elterngeld und dem bewährten Erziehungsgeld ein. Mit der Wahlmöglichkeit können Eltern mit einem hohen Einkommen das Elterngeld als Lohnersatzleistung wählen und damit nach der Geburt ihren Lebensstandard sichern. Das Erziehungsgeld wiederum gibt Geringverdienern und Mehrkindfamilien zwei Jahre lang eine finanzielle Sicherheit. Die Familienpolitik muss Müttern und Vätern die Freiheit für ihren Lebensentwurf überlassen und alle Familienmodelle gleichermaßen möglich machen und unterstützen", bemerkt Grütz abschließend.

Dr. Reinhard Grütz
Geschäftsführer

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