Pressemitteilung
Stellungnahme des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e.V.
zu familienpolitisch
bedeutsamen Aussagen des
2. Armuts- und Reichtumsbericht in Sachsen-Anhalt
Der kürzlich von der Landesregierung und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege vorgelegte 2. Armuts- und Reichtumsbericht für Sachsen-Anhalt, der dem Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet wurde, hat sich schwerpunktmäßig dem Thema der Kinderarmut zugewandt.
Der Bericht versteht sich selbst als handlungsorientierter Beitrag. Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt will sich mit dieser Stellungnahme an dieser gesellschaftlichen Diskussion beteiligen.
Kinderarmut hat seine Ursache in der Armut der Eltern. Ohne die Vielschichtigkeit der Erscheinungsformen von Armut zu negieren, sollen in dieser Stellungnahme Vorschläge zur Verbesserung der materiellen Situation im Vordergrund stehen.
Zur Gründung und Unterhaltung einer Familie bedarf es einer ausreichenden wirtschaftlichen Basis. Dafür sind zunächst die Eltern verantwortlich. In unserem Wirtschaftssystem bleibt es aber zu wenig berücksichtigt, ob das erzielte Einkommen für eine Person
oder für einen Haushalt mit mehreren Kindern ausreichen muss. Dies bedeutet gegenüber Kinderlosen innerhalb gleicher Einkommensstufen eine klare Benachteiligung für Familien. Leistungen von Familien für die Gesellschaft müssen in einem gerechten Familienleistungsausgleich stärker als bisher gewürdigt werden.
Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt fordert daher:
- erneut die sofortige Erhöhung des Kindergeldes auf 300 €. Das Kindergeld hat sich als wirksames Instrument im Kampf gegen Kinderarmut bewährt. Armen Kindern hilft man am besten, indem man ihre Familien unterstützt. Eine Erhöhung des Kindergeldes ist gerade nach
den jüngsten Preissteigerungen mehr als überfällig und hilft dort, wo es am nötigsten ist;
- solange unsere erste Forderung nicht umgesetzt wird, schnellstens den bestehenden steuerfinanzierten Kinderzuschlag für Familien in besonders prekären wirtschaftlichen Lagen auszuweiten, die bestehende Untergrenze für
den Bezug des Kinderzuschlages zu streichen und die Höhe auf 150 € anzuheben;
- die Regelsätze und -leistungen für Kinder nicht ausschließlich von den Regelsätzen und -leistungen von Erwachsenen abzuleiten, sondern kindspezifische Bedarfe (Bildung, Kleidung ...) zu berücksichtigen;
- einen familienorientierten Mindestlohn, der es Eltern möglich macht, eigenständig für sich und ihre Kinder den Lebensunterhalt bestreiten zu können.