Pressemitteilung

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am
22. Juni 2009


Stellungnahme des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e.V. zur Diskussion um die Einführung eines Teilelterngeldes

Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt hat Vorschläge aus dem Bundesfamilienministerium zur Kenntnis genommen, die die Situation von Eltern verbessern sollen, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten. Gleichzeitig sind diese Vorschläge in der politischen Diskussion in die Kritik geraten. Wir wollen uns deshalb in die Debatte einmischen.

Bisher haben Eltern, die während ihres Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, einen ganzen Monat Elterngeldbezug verbraucht. Die vom Bundesfamilienministerium vorgeschlagenen Regelungen zielen darauf, dass bei Teilzeitarbeit ab 50% Wochenarbeitszeit zukünftig nur noch ein halber Monatsanspruch des Elterngeldes verbraucht wird. Auf diese Weise können Eltern das Elterngeld länger beziehen und in der Regel auch mehr Elterngeld erhalten. Der Förderzeitraum für Eltern, die in Teilzeit 50 % und mehr arbeiten, kann auf diese Weise auf bis zu 28 Monate ausgedehnt werden.

Diese Eltern können ihren individuellen Teilanspruch geltend machen, es handelt sich also nicht um eine bloße Auszahlungsstreckung. Diese Änderung kann Eltern helfen, Zeit mit dem Kind zu verbringen und Kontakt mit dem Beruf zu halten. Wir verstehen diese Regelung daher als eine Möglichkeit, Wahlfreiheit von Eltern zu erleichtern und Familie und Beruf in der Familiengründungsphase besser zu vereinbaren, als es beim gegenwärtigen Elterngeldbezug möglich ist.

Der Familienbund fordert die Bundesregierung auf, Vorbehalte gegen die Einführung des Teilelterngeldes fallen zu lassen und das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)entsprechend zu novellieren.

Des Weiteren weisen wir aber darauf hin, dass laut Statistischem Bundesamt fast die Hälfte der Familien
(47 %) Elterngeld nur auf der Basis des Mindestbetrages von 300 Euro im Monat erhält und dass diese Familien die Verlierer der Umstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld sind. Die Negativbilanz dieser Änderung: Durch die Reduzierung der Bezugsdauer von 24 auf 12 bzw.
14 Monate haben viele dieser Familien im zweiten Lebensjahr des Kindes 3.600 Euro weniger in der Tasche.

Der Familienbund fordert daher seit Einführung des Elterngeldes die Bundesregierung auf, eine Anschlussleistung in Form eines Betreuungsgeldes, das sich am Maßstab des früheren Erziehungsgeldes orientiert, einzuführen. Dieses Betreuungsgeld soll an alle Eltern bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt werden und monatlich 300 Euro betragen. Ein Betreuungsgeld für alle Eltern ist ein wichtiger Schritt in Richtung Wahlfreiheit.

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