Pressemitteilung

Magdeburg, 25. November 2010


Stellungnahme zur Neuberechnung der Regelbedarfe für Kinder und zum Bildungspaket

Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt nimmt zu den geplanten Änderungen des zweiten und zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Ermittlung von Regelbedarfen (BT Drs. 17/3404) wie folgt Stellung.

Die im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Bundestag vorgestellte Neuberechnung der Regelbedarfe für Kinder fußen auf realitätsverzerrenden Grundannahmen (sehr kleine Stichproben, Ausschlüsse nicht regelbedarfsrelevanter Warengruppen, Verkleinerung der Referenzgruppe für die Erwachsenenleistung auf die untersten 15 statt bisher 20 Prozent). Dadurch ergeben sich Regelleistungen, die unter den aktuell geltenden Beträgen liegen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollen diese aber weiterhin gezahlt werden. Zu einer Erhöhung der Regelleistungen für Kinder kommt es damit erst, wenn durch steigende Verbrauchsausgaben die Differenz zwischen aktuellen und neu berechneten Regelleistungen aufgebraucht ist. Aus Sicht des Familienbundes kommen die Regierungsfraktionen damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer transparenten und schlüssigen Berechnung der Regelbedarfe nicht nach.

Der Familienbund fordert dagegen eine sofortige Anhebung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche auf mindestens: 310 € für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag, 272 € für Kinder ab dem 6. Geburtstag und 257 € für Kinder bis zum 6. Geburtstag. Die Höhe der Regelleistungen fußt auf einem Berechnungskonzept des Deutschen Caritasverbandes.

Das Bildungspaket (§ 28 SGB II) soll Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, für den persönlichen Schulbedarf, für außerschulische Lernförderung, für die Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen sowie für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben umfassen. Der Familienbund setzt sich grundsätzlich für Geldleistungen auch im Rahmen der Sozialtransfers für bedürftige Familien ein. Familien dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sondern sie benötigen Geldleistungen, über die sie selbstbestimmt verfügen können. Studien zeigen, dass Eltern in Armutssituationen zunächst ihre eigenen Bedürfnisse einschränken und zuletzt bei den Kindern sparen.


Der Familienbund erkennt aber an, dass mit dem Bildungspaket neue Zugänge für bedürftige Kinder zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben geschaffen werden können. Die Nutzung der Angebote im Bildungspaket darf aber nicht zu einer Stigmatisierung führen. Der Familienbund fordert in der Umsetzung des Bildungspakets die Einführung einer Familiencard, die alle Familien zu je unterschiedlichen Konditionen erwerben können. Er fordert auch, dass das Bildungspaket als über den Regelbedarf hinausgehendes Zusatzangebot gestaltet wird.




Für Rückfragen:

     Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land
     Sachsen-Anhalt
     Dr. Reinhard Grütz
     0391/620 86 44
     familienbund@bistum-magdeburg.de



Dr. Reinhard Grütz
Geschäftsführer Familienbund

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